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Häufige Fragen zum Thema „Sauerstofftherapie“

Sie haben Fragen zu Ihrem Gerät, zum Zubehör, der allgemeinen Handhabung oder zu entsprechenden Leistungen Ihrer Krankenkasse? Hier finden Sie Antworten!

Informationen zum E-Rezept

➔ Was ist ein E-Rezept?

Das sogenannte E-Rezept ist eine digitale Version des herkömmlichen Papierrezeptes, um Medikamente zu bekommen. Dies kann von Ärzten und Therapeuten in Kliniken und Praxen ausgestellt werden. Bisher gibt es das rosafarbene Rezept als digitale Version, es sollen aber weitere hinzukommen. 2023 soll es um das blaue Rezept erweitert werden.

➔ Welche Rezept-Arten gibt es und wie lange sind diese gültig?
  • das rosa Rezept (Gültigkeit: 28 Tage)
  • das blaue Rezept für Privatversicherte (Gültigkeit: drei Monate)
  • das gelbe Rezept für Arzneimittel mit strengen Auflagen (Gültigkeit: sieben Tage)
  • das grüne Rezept für nicht verschreibungspflichtige Medikamente (Gültigkeit: unbegrenzt)
➔ Wann gibt es das E-Rezept bei Critical Care?

Hilfsmittel können zur Zeit noch nicht per E-Rezept verordnet werden. Aktuell kann es nur in Apotheken eingelöst werden, die die notwendige TI (Telematikinfrastruktur) bereits besitzen. Ab 2024 soll zu den Rezepten auch das digitale Hilfsmittel-E-Rezept (Hilfsmittel-Verordnung) hinzukommen. Dieses wird dann ab Juli 2026 verpflichtend für alle Sanitätshäuser, OT-Betriebe (orthopädietechnische Betriebe) und alle anderen Hilfsmittelversorger, zu denen auch Critical Care gehört. Wir informieren Sie umgehend, sowie die Einlösung bei uns möglich ist.

➔ Wo gibt es mehr Informationen zum E-Rezept?

Auf der Website „gematik.de“ ( ➔ Link) finden Sie weiter gehende und umfangreichere Informationen zum Thema „E-Rezept“. Hier gibt es auch ein kurzes Video, in dem der Einlösungsvorgang erläutert wird.

Allgemeine Tipps

➔ Wohin mit dem Originalrezept?

Zur Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse benötigen wir ein ärztlich ausgestelltes Rezept. Das Rezept ist vor Lieferung des notwendigen Gerätes oder Zubehörs bei uns im Original einzureichen und wird dann von uns mit der Abrechnung an Ihre Krankenkasse weiter geleitet. Sollten Sie über eine Zuzahlungsbefreiung verfügen, so legen Sie diese – soweit möglich – bitte gleich in Kopie bei. Dies ermöglicht uns die exakte Rechnungsstellung an Ihre Krankenkasse. Beschleunigen können Sie das Verfahren, wenn Sie uns vorab bereits einen Scan oder ein Foto des Rezeptes mailen an info@criticalcare.de

➔ Wann wird geliefert? 

Nach Eingang Ihres Rezeptes erfolgt eine Lieferung schnellstmöglich nach der Genehmigung Ihrer Krankenkasse. Unser Kundendienst wird bei Bedarf im Vorfeld telefonisch mit Ihnen einen Termin zur Übergabe und Einweisung vereinbaren. Die Lieferung erfolgt dann persönlich durch einen unserer Fachberater.

➔ Schnelle Lieferung in medizinischen Notfällen!  

In medizinischen Notfällen können Sie eine erste notwendige und ausreichende Vorabversorgung erhalten, bis uns das relevante Rezept (im Original) eingereicht wurde. In diesen Fällen kann es noch einmal im Nachhinein zum Tausch Ihres Therapiegerätes kommen, je nach Genehmigung der Krankenkasse.

➔ Was heißt Zuzahlung?  

Bei den ausgelieferten Geräten handelt es sich um Hilfsmittel nach dem Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V). Hilfsmittel unterliegen einer gesetzlich geregelten Zuzahlungspflicht. Die Zuzahlung ist bei Anlieferung des Gerätes zu bezahlen. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, so bitten wir Sie, eine Kopie der Zuzahlungsbefreiung bereit zu halten. Wenn Sie von uns eine Rechnung zur Begleichung Ihrer Zuzahlung erhalten, weil uns Ihre Befreiung nicht vorlag, müssen Sie dennoch die Rechnung bezahlen. Sie können unsere Rechnung dann allerdings bei Ihrer Krankenkasse einreichen und sich dort das Geld zurückerstatten lassen.

➔ Sie benötigen weiteres Zubehör?

Auch für weiteres Zubehör benötigen Sie in der Regel ein Rezept Ihres behandelnden Arztes/Ihrer behandelnden Ärztin (Facharzt oder Hausarzt). Er/Sie muss auf dem Rezept genau vermerken, was Sie zusätzlich benötigen. Bitte denken Sie in diesem Fall daran, dass Sie sich frühzeitig ein notwendiges neues Rezept besorgen und zeitnah zur Versorgung bei uns einreichen.

➔ Melden Sie uns Ihre Therapiestunden!    

Zur Sicherstellung des Therapieerfolges sind wir in vielen Fällen vertraglich verpflichtet, die Therapiestunden an die Krankenkasse zu melden. Um dieser Meldeverpflichtung nachzukommen, erhalten Sie eine Aufforderung von uns, die Therapiestunden nach einem festgelegten Zeitpunkt anzuzeigen. Diese können Sie uns per E-Mail, Telefon, Brief oder auf einem Formular Ihrer Krankenkasse bekannt geben.

HIER können Sie und die Betriebsstunden auch gern einfach und bequem online melden.

➔ Sie haben Ihre Krankenkasse gewechselt oder sind umgezogen?  

Bitte teilen Sie uns Änderungen, z.B. zu Ihrem Krankenkassenwechsel oder Ihrer neuen (Wohn-) Anschrift, umgehend mit, damit wir auch zukünftig eine reibungslose und zeitnahe Therapieversorgung realisieren können.

Fragen zum Wohlbefinden

➔ Ich habe eine wunde Nase oder teilweise schon Nasenbluten. Was kann ich tun?

Damit der betroffene Nasenbereich heilen kann, empfehlen wir alternativ die Verwendung einer Sauerstoffmaske. Diese kann bei uns auf Anfrage bestellt werden. Alternativ können auch verschiedene Nasenbrillen zur Probe verschickt werden. Für eine individuelle Beratung nehmen Sie bitte Kontakt zu unserem Kundendienst auf: 04191 – 50 70 96-0.

Fragen zu Ihrem Gerät

Im Schlauch meines Gerätes sammelt sich Wasser. Was ist zu tun?

Es handelt sich hier in der Regel um Kondenswasser. Besprechen Sie bitte mit Ihrem behandelnden Arzt/Ihrer behandelnden Ärztin, ob Sie das Gerät auch ohne Anfeuchter nutzen können. Versuchen Sie alternativ, weniger Wasser in den Wasserbehälter zu füllen oder stellen Sie die Anfeuchter-Stufe herunter. Zwischen Schlauch und Zubehör kann auch eine sogenannte „Wasserfalle“ angeschlossen werden. Sie finden dieses Zubehörteil in unserem Onlineshop.

➔ Bei meinem Sauerstoffkonzentrator leuchtet die gelbe oder die rote Kontrollleuchte.

Eine gelbe Kontrollleuchte deutet darauf hin, dass das Gerät nicht ganz vorschriftsgemäß läuft. Bitte demontieren Sie zunächst das komplette Zubehör und montieren dieses erneut, ggf. unter Verwendung neuer Zubehör-Teile. Prüfen Sie das Zubehör auf Unversehrtheit (geknickter/beschädigter Schlauch o.ä.) und kontrollieren Sie auch den Standort des Gerätes: Steht es möglicherweise zu dicht an der Wand? Sofern diese Maßnahmen erfolglos sind, kontaktieren Sie bitte unseren Kundendienst unter 04191 – 50 70 96-0.

Bei einer roten Kontrollleuchte kontaktieren Sie unseren Kundendienst bitte umgehend, damit wir Ihnen telefonisch Hilfestellung bieten können. Auch hier kann veraltetes Zubehörs ein Teil des Problems sein.

➔ Mein Gerät gibt nicht genügend Sauerstoff ab.

Bitte kontrollieren Sie zunächst, ob im Display Ihres Gerätes Fehlermeldungen angezeigt werden. Möglicherweise ist auch der Anfeuchter verkalkt oder das Zubehör ist nicht in einem einwandfreien Zustand. Bitte versuchen Sie zunächst, den Anfeuchter bzw. das Zubehör zu wechseln. Sofern diese Maßnahmen erfolglos sind, kontaktieren Sie bitte unseren Kundendienst unter 04191 – 50 70 96-0.

Fragen zum Zubehör

➔ Wie oft sollte das Zubehör meines Gerätes gewechselt werden?

Wir orientieren uns an den „Spectaris“-Hygieneempfehlungen, die folgende Wechselintervalle vorgeben:

  • Standard-Nasenbrille: monatlich
  • Maske mit/ohne Reservoirbeutel: monatlich
  • Feuer-Flowstop-Ventil: alle 6 Monate
  • Verlängerungsschlauch: alle 6 Monate
  • Staubfilter (am Geräteausgang): jährlich
  • Wasserfalle: jährlich
  • Schlauchverbinder: jährlich
  • Befeuchter: jährlich
  • Silikon-Nasenbrille: jährlich
➔ Der Sauerstoffschlauch knickt/verdreht sich.

Als Alternative zum herkömmlichen Sauerstoffschlauch kann im Rahmen der individuellen Gesundheitsleistungen ein Silikonschlauch eingesetzt werden. Bitte beachten Sie, dass viele Krankenkassen die Kosten für solch einen Silikonschlauch nicht übernehmen.

Fragen zum Thema „Kostenträger“

➔ Wie bekomme ich zusätzlich zu meinem stationären auch ein mobiles Sauerstoffgerät?

Bitte sprechen Sie zunächst mit Ihrem behandelnden Arzt über die Möglichkeiten und reichen uns dann ggf. ein entsprechendes Rezept ein. Gern beraten wir Sie auch im Vorwege unter 04191 – 50 70 96-0.

➔ Welche Möglichkeiten gibt es im Falle der Ablehnung einer Kostenübernahme?

Ein Ablehnungsschreiben verschickt Ihre Krankenkasse in der Regel nach wenigen Tagen. Sie können diesem Bescheid binnen 4 Wochen widersprechen. Bei einer Ablehnung verschicken wir zusätzlich einen Brief an Sie, in dem weitere Maßnahmen und Alternativen erläutert werden; z. B. das Einreichen des erwähnten Widerspruches oder die private Kostenübernahme für das Therapiegerät in Form einer pauschalierten Miete.

Fragen zur Urlaubsversorgung

➔ Was sollte ich beachten, wenn ich in den Urlaub fahren möchte?

Bitte nehmen Sie mindestens 6-8 Wochen vorher unter 04191 – 50 70 96-0 telefonisch Kontakt zu uns auf. Wir führen dann eine umfassende Beratung durch. Findet eine Urlaubsversorgung innerhalb Deutschlands statt, arbeiten wir mit Kooperationspartnern zusammen und können auch an Ihrem Urlaubsort eine Flüssigsauerstoffversorgung sicherstellen. Soll es ins Ausland gehen, gibt es auch Möglichkeiten zu versorgen, allerdings nur in eingeschränkter Variation. Wir beraten Sie gern!

Allgemeine Fragen

➔ Die Mobilität meines Gerätes scheint eingeschränkt

Hierfür kann es verschiedene Gründe geben; z. B. ein defekter Akku in Ihrem Gerät oder ähnliches. Am sinnvollsten ist hier eine individuelle gemeinsame Fehlerdiagnose und eine nachfolgende entsprechende Beratung durch uns. Bitte rufen Sie uns an: 04191 – 50 70 96-0.

Sollte Ihre Frage hier nicht beantwortet werden, helfen wir Ihnen gern persönlich weiter:

  • Telefonisch unter 04191 – 50 70 96-0
  • per E-Mail: info@criticialcare.de
  • oder benutzen Sie ganz einfach unser Kontaktformular
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