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Häufige Fragen zum Thema „Heimbeatmung“

Sie haben Fragen zu Ihrem Gerät, zum Zubehör, der allgemeinen Handhabung oder zu entsprechenden Leistungen Ihrer Krankenkasse? Hier finden Sie Antworten!

Informationen zum E-Rezept

➔ Was ist ein E-Rezept?

Das sogenannte E-Rezept ist eine digitale Version des herkömmlichen Papierrezeptes, um Medikamente zu bekommen. Dies kann von Ärzten und Therapeuten in Kliniken und Praxen ausgestellt werden. Bisher gibt es das rosafarbene Rezept als digitale Version, es sollen aber weitere hinzukommen. 2023 soll es um das blaue Rezept erweitert werden.

➔ Welche Rezept-Arten gibt es und wie lange sind diese gültig?
  • das rosa Rezept (Gültigkeit: 28 Tage)
  • das blaue Rezept für Privatversicherte (Gültigkeit: drei Monate)
  • das gelbe Rezept für Arzneimittel mit strengen Auflagen (Gültigkeit: sieben Tage)
  • das grüne Rezept für nicht verschreibungspflichtige Medikamente (Gültigkeit: unbegrenzt)
➔ Wann gibt es das E-Rezept bei Critical Care?

Hilfsmittel können zur Zeit noch nicht per E-Rezept verordnet werden. Aktuell kann es nur in Apotheken eingelöst werden, die die notwendige TI (Telematikinfrastruktur) bereits besitzen. Ab 2024 soll zu den Rezepten auch das digitale Hilfsmittel-E-Rezept (Hilfsmittel-Verordnung) hinzukommen. Dieses wird dann ab Juli 2026 verpflichtend für alle Sanitätshäuser, OT-Betriebe (orthopädietechnische Betriebe) und alle anderen Hilfsmittelversorger, zu denen auch Critical Care gehört. Wir informieren Sie umgehend, sowie die Einlösung bei uns möglich ist.

➔ Wo gibt es mehr Informationen zum E-Rezept?

Auf der Website „gematik.de“ ( ➔ Link) finden Sie weiter gehende und umfangreichere Informationen zum Thema „E-Rezept“. Hier gibt es auch ein kurzes Video, in dem der Einlösungsvorgang erläutert wird.

Allgemeine Tipps

➔ Wohin mit dem Originalrezept?

Zur Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse benötigen wir ein ärztlich ausgestelltes Rezept. Das Rezept ist vor Lieferung des notwendigen Gerätes oder Zubehörs bei uns im Original einzureichen und wird dann von uns an mit der Abrechnung an Ihre Krankenkasse weiter geleitet. Sollten Sie über eine Zuzahlungsbefreiung verfügen, so legen Sie diese – soweit möglich – bitte gleich in Kopie bei. Dies ermöglicht uns die exakte Rechnungsstellung an Ihre Krankenkasse. Beschleunigen können Sie das Verfahren, wenn Sie uns vorab bereits einen Scan oder ein Foto des Rezeptes mailen an info@criticalcare.de.

➔ Wann wird geliefert? 

Nach Eingang Ihres Rezeptes erfolgt eine Lieferung schnellstmöglich nach der Genehmigung Ihrer Krankenkasse. Unser Kundendienst wird bei Bedarf im Vorfeld telefonisch mit Ihnen einen Termin zur Übergabe und Einweisung vereinbaren. Die Lieferung erfolgt dann persönlich durch einen unserer Fachberater.

➔ Schnelle Lieferung in medizinischen Notfällen!  

In medizinischen Notfällen können Sie eine erste notwendige und ausreichende Vorabversorgung erhalten, bis uns das relevante Rezept eingereicht wurde. In diesen Fällen kann es noch einmal im Nachhinein zum Tausch Ihres Therapiegerätes kommen, je nach Genehmigung der Krankenkasse.

➔ Was heißt Zuzahlung?  

Bei den ausgelieferten Geräten handelt es sich um Hilfsmittel nach dem Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V). Hilfsmittel unterliegen einer gesetzlich geregelten Zuzahlungspflicht. Die Zuzahlung ist bei Anlieferung des Gerätes zu bezahlen. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, so bitten wir Sie, eine Kopie der Zuzahlungsbefreiung bereit zu halten. Wenn Sie von uns eine Rechnung zur Begleichung Ihrer Zuzahlung erhalten, weil uns Ihre Befreiung nicht vorlag, müssen Sie dennoch die Rechnung bezahlen. Sie können unsere Rechnung dann allerdings bei Ihrer Krankenkasse einreichen und sich dort das Geld zurückerstatten lassen.

➔ Sie benötigen weiteres Zubehör?

Auch für weiteres Zubehör benötigen Sie in der Regel ein Rezept Ihres behandelnden Arztes/Ihrer behandelnden Ärztin (Facharzt oder Hausarzt). Er/Sie muss auf dem Rezept genau vermerken, was Sie zusätzlich benötigen. Bitte denken Sie in diesem Fall daran, dass Sie sich frühzeitig ein notwendiges neues Rezept besorgen und zeitnah zur Versorgung bei uns einreichen.

➔ Melden Sie uns Ihre Therapiestunden!    

Zur Sicherstellung des Therapieerfolges sind wir -oftmals im Bereich der nicht-invasiven Beatmung- vertraglich verpflichtet, die Therapiestunden des bei Ihnen befindlichen Beatmungsgerätes an die Krankenkasse zu melden. Um dieser Meldeverpflichtung nachzukommen, erhalten Sie eine Aufforderung von uns, die Therapiestunden nach einem festgelegten Zeitpunkt anzuzeigen. Diese können Sie uns per E-Mail, Telefon, Brief oder auf einem Formular Ihrer Krankenkasse bekannt geben.

HIER können Sie und die Betriebsstunden auch gern einfach und bequem online melden.

➔ Sie haben Ihre Krankenkasse gewechselt oder sind umgezogen?  

Bitte teilen Sie uns Änderungen, z.B. zu Ihrem Krankenkassenwechsel oder Ihrer neuen (Wohn-) Anschrift, umgehend mit, damit wir auch zukünftig eine reibungslose und zeitnahe Therapieversorgung realisieren können.

Fragen zum Wohlbefinden

➔ Ich habe nach der Benutzung meines Beatmungsgerätes häufig einen trockenen Mund.

Wenn Sie Ihr Gerät bereits mit einem Anfeuchter betreiben, dann stellen Sie den Anfeuchter bitte eine Stufe höher. Sollten Sie noch keinen Anfeuchter nutzen, besorgen Sie sich bitte ein entsprechendes Rezept bei Ihrem Arzt, welches Sie an uns weiterleiten, so dass wir Sie mit dem erforderlichen Gerät versorgen können.

Fragen zu Ihrem Gerät

Im Schlauch meines Beatmungsgerätes sammelt sich Wasser. Was ist zu tun?

Es handelt sich hier in der Regel um Kondenswasser. Bitte besprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt/Ihrer behandelnden Ärztin, ob Sie das Gerät auch ohne Anfeuchter nutzen können. Versuchen Sie alternativ, weniger Wasser in den Wasserbehälter füllen der stellen Sie die Anfeuchter-Stufe herunter. Zwischen Schlauch und Zubehör kann auch eine sogenannte „Wasserfalle“ angeschlossen werden. Sie finden dieses Zubehörteil in unserem Onlineshop.

➔ Wie kann ich die Anfeuchter-Stufe meines Beatmungsgerätes verstellen?

Bitte nehmen Sie die Bedienungsanleitung Ihres Gerätes in die Hand. Hier ist vermerkt, wie die Anfeuchter-Stufe verstellt werden kann. Sollten Sie die Bedienungsanleitung nicht mehr zur Hand haben, schicken Sie uns bitte eine E-Mail an info@criticalcare.de. Wir senden Ihnen dann das betreffende Dokument gern per E-Mail als „pdf“-Datei.

➔ Wo kann ich die Betriebsstunden meines Beatmungsgerätes ablesen?

Bitte nehmen Sie die Bedienungsanleitung Ihres Gerätes in die Hand. Hier ist vermerkt, wo Sie die Betriebsstunden ablesen können bzw. wie Sie sich im Therapie-Menü zu den Betriebsstunden navigieren können. Sollten Sie die Bedienungsanleitung nicht mehr zur Hand haben, schicken Sie uns bitte eine E-Mail an info@criticalcare.de. Wir senden Ihnen dann das betreffende Dokument gern per E-Mail als „pdf“-Datei.

➔ Wie kann ich mein Beatmungsgerät sowie das Zubehör reinigen?

In unserer Rubrik „Reinigungsmaßnahmen“ haben wir diverse Tipps für Sie zusammen gestellt. Auch in der Bedienungsanleitung zum Beatmungsgerät finden Sie Hinweise zu korrekten Reinigungsverfahren. Sollten Sie die Bedienungsanleitung nicht mehr zur Hand haben, schicken Sie uns bitte eine E-Mail an info@criticalcare.de. Wir senden Ihnen dann das betreffende Dokument gern per E-Mail als „pdf“-Datei.

Fragen zum Zubehör

➔ Wie oft sollte das Zubehör meines Gerätes gewechselt werden?

Wir orientieren uns an den „Spectaris“-Hygieneempfehlungen, die folgende Wechselintervalle vorgeben:

  • Schlauchsystem: jährlich
  • Grobstaubfilter: jährlich
  • Feinstaubfilter (sofern vorhanden): monatlich
  • Maskensysteme: jährlich
  • Ausatemsystem (separat): jährlich
  • Kopfhaube bzw. Bänderung: jährlich
  • Partikel-/Bakterienfilter (am Geräteausgang): wöchentlich
➔ Wie oft und auf welche Art sollte ich meine Maske und das Kopfband reinigen?

Das Maskensystem sollte täglich gereinigt werden, Kopfhaube bzw. Bänderung wöchentlich. Für Reinigungstipps besuchen Sie bitte unsere Seite ➔ REINGUNGSMAßNAHMEN.

➔ Kann ich Ersatzteile für meine Maske bestellen?

Für viele Masken lassen sich Einzelteile bestellen – manche Hersteller bieten jedoch auch nur das komplette Maskensystem an. Teilen Sie uns bitte mit, welche Einzelteile Sie benötigen, wir prüfen gerne, ob wir Ihnen diese Einzelteile zuschicken können.

Fragen zum Thema „Kostenträger“

➔ Welche Möglichkeiten gibt es im Falle der Ablehnung einer Kostenübernahme?

Ein Ablehnungsschreiben verschickt Ihre Krankenkasse in der Regel nach wenigen Tagen. Sie können diesem Bescheid binnen 4 Wochen widersprechen. Bei einer Ablehnung verschicken wir zusätzlich einen Brief an Sie, in dem weitere Maßnahmen und Alternativen erläutert werden; z. B. das Einreichen des erwähnten Widerspruches oder die private Kostenübernahme für das Therapiegerät in Form einer pauschalierten Miete.

Sollte Ihre Frage hier nicht beantwortet werden, helfen wir Ihnen gern persönlich weiter:

  • Telefonisch unter 04191 – 50 70 96-0
  • per E-Mail: info@criticialcare.de
  • oder benutzen Sie ganz einfach unser Kontaktformular
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