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Wechsel Krankenkasse

Krankenkassen-Wechsel – leicht gemacht!

Sie sind unzufrieden mit den Leistungen Ihrer Krankenkasse? Seit dem 01.01.1996 können Sie Ihre Krankenkasse grundsätzlich frei wählen. Wir möchten Ihnen zeigen, dass der Wechsel Ihrer gesetzlichen Krankenkasse schnell und unproblematisch ablaufen kann.

Wechsel Ihrer Krankenkasse

  • Die Kündigung Ihrer alten Krankenkasse muss schriftlich erfolgen. Hierzu halten wir ein Musterschreiben für Sie bereit. Sie haben meistens eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende und müssen in Ihrer alten Krankenkasse vorher mindestens 18 Monate versichert gewesen sein (Beispiel: wenn am 21.05. gekündigt wird, wird diese Kündigung zum 31.07. wirksam).
  • Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, sobald Ihre Krankenkasse erstmalig Zusatzbeiträge erhebt, einen bestehenden Zusatzbeitrag erhöht oder eine ausgezahlte Prämie kürzt. Auch in diesem Fall können Sie die Krankenkasse innerhalb von 2 Monaten wechseln, selbst dann, wenn Sie noch keine 18 Monate bei dieser Kasse versichert waren. Haben Sie sich hingegen freiwillig in den Wahltarif Ihrer Krankenkasse für Krankengeld eingeschrieben, haben Sie leider kein Kündigungsrecht: Sie sind mit Einschreiben in diesen Wahltarif für 3 Jahre an die Krankenkasse und den Wahltarif gebunden! Für die anderen Wahltarife gilt jedoch seit dem 01.01.2011 das Sonderkündigungsrecht.
  • Beantragen Sie die Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl schriftlich. Ein Wechsel ist in jede geöffnete Krankenkasse möglich, die sich in Ihrem Wohnortbundesland oder in dem Bundesland Ihres Arbeitsplatzes befinden. Wählen Sie Ihre neue Krankenkasse sorgfältig: Auch an die neue Kasse sind Sie dann für die nächsten 18 Monate gebunden!
  • Ganz wichtig: Reichen Sie noch während der laufenden 2 Monate Kündigungsfrist eine Mitgliedsbescheinigung Ihrer neuen Krankenkasse bei Ihrer vorherigen Kasse (wenn Sie freiwilliges Mitglied sind) oder bei Ihrem Arbeitgeber ein! Selbst wenn Sie keine neue Krankenkasse gefunden haben, bleiben Sie nämlich automatisch bei Ihrer alten Kasse weiterhin versichert, solange Sie keinen Nachweis der neuen Krankenversicherung erbracht haben. Sind Sie versicherungspflichtiges Mitglied, übernimmt Ihr Arbeitgeber die Ummeldung nach erbrachtem Nachweis.

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